Staatliche Anerkennung

Zielgruppe

Bedarf an Tanzpädagogen/innen

Inhalte und Ziele der Ausbildung

Persönliche Voraussetzungen

Dauer der Ausbildung

Aktuelle Termine

Abschluss mit Zertifikat

Weiterbildungsgebühr

Seminarort

Fotos Ausbildung 05/06

Fotos Ausbildung 07/08




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Berufliche Weiterbildung "Kreative Tanzpädagogik"

Staatliche Anerkennung

Die Ausbildung ist vom Ministerium für Wirtschaft nach dem saarländischen Weiterbildungsgesetz gemäß §33 Abs.3 SWBG für ErzieherInnen, LehrerInnen, Sport-, Gymnastik- und TanzlehrerInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen, und andere pädagogische, therapeutische und pflegerische Berufsgruppen als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung staatlich anerkannt:
(Anerkennungsnr. 16. 562–8823).

Beim Arbeitgeber kann für die Maßnahme Bildungsurlaub
beantragt werden.

 

 

 

 

 


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