Staatliche AnerkennungInhalte und Ziele der Ausbildung |
Berufliche Weiterbildung "Kreative Tanzpädagogik"
Staatliche Anerkennung Die Ausbildung ist vom Ministerium für Wirtschaft
nach dem saarländischen
Weiterbildungsgesetz gemäß §33
Abs.3 SWBG für ErzieherInnen, LehrerInnen, Sport-, Gymnastik-
und TanzlehrerInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen, und andere pädagogische,
therapeutische und pflegerische Berufsgruppen als Veranstaltung der beruflichen
Weiterbildung staatlich anerkannt: Beim Arbeitgeber kann für die Maßnahme Bildungsurlaub
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