Berufliche Weiterbildung "Ganzheitlich-Kreative Tanzpädagogik"

Staatliche Anerkennung
Die Ausbildung ist vom Ministerium für Wirtschaft nach dem saarländischen Weiterbildungsgesetz gemäß §33 Abs.3 SWBG für ErzieherInnen, LehrerInnen, Sport-, Gymnastik- und TanzlehrerInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen, und andere pädagogische, therapeutische und pflegerische Berufsgruppen als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung staatlich anerkannt:
(Anerkennungsnr. 16. 5628823).
Beim Arbeitgeber kann für die Maßnahme Bildungsurlaub
beantragt werden.